Tageszeitungen bestehen im Prinzip aus zwei Bestandteilen: Redaktionelle Artikel und Anzeigen.
Redaktionelle Artikel
Verantwortlich für die redaktionellen Artikel eines Mediums ist dessen Redaktion. Das Impressum einer Zeitung oder eines Online-Angebots muss den inhaltlich Verantwortlichen ausweisen, meistens ist dies der Chefredakteur. Redaktionen schreiben und publizieren unabhängig von Parteien, Firmen und Interessengruppen.
Artikel haben mehrere Bestandteile
Hauptzeile: Die Hauptzeile soll zum Lesen verführen und stellt die zentrale Überschrift dar. Sie wird auch Schlagzeile genannt.
Unterzeile: Die Unterzeile liefert Basis-Informationen und führt den Leser in den Artikel. Kleinere Artikel haben meist keine Unterzeile.
Autorenzeile: stehen nur bei größeren Artikeln. Sonst steht beim Artikel ein Kürzel. Diese Kürzel sind keine Geheimnisse – es würde die Leser aber nerven, wenn bei jedem Artikel ein Name stehen würde. Sowohl Namensnennung als auch Kürzelnennung sind für die presserechtliche Verantwortung der Artikel unbedeutend, da die Verantwortung für den Inhalt des Artikels immer beim zuständigen Redakteur liegt.
Spitzmarke: Die Spitzmarke nennt den Ort des Geschehens, beziehungsweise den Ort, der von einer Nachricht betroffen ist. Wenn ein Würzburger in Las Vegas eine Million Dollar gewinnt, dann lautet die Spitzmarke Las Vegas/Würzburg.
Vorspann: Der Vorspann wird in der klassischen Nachricht auch „lead“ genannt und beinhaltet dann die W-Fragen. Er führt den Leser in den Artikel und erklärt, worum es in dem Artikel überhaupt geht.
Grundtext: Der Grundtext stellt das Herzstück eines Artikels dar. Er bündelt alle Informationen und setzt sich ausführlich mit der Thematik des Artikels auseinander. Die Länge des Grundtextes kann, je nach Darstellungsart und Relevanz der Thematik, variieren.
Zwischenzeile: Die Zwischenzeile, auch Zwischentitel genannt, soll längere Texte auflockern und zum Weiterlesen animieren. Bei kurzen Meldungen sind Zwischenzeilen allerdings nicht sinnvoll.
Online-Tipp: Ein Online-Tipp macht die Leserschaft auf ergänzende Inhalte im Internet aufmerksam, zum Beispiel Fotos, Videos, weitere Artikel oder Internetseiten mit weiterführenden Informationen zum Thema.
Anzeigen
Anzeigen, auch Annoncen, Inserate und Werbung genannt, sind wichtige Bestandteile einer Tageszeitung.
Die Anzeigen erfüllen mehrere Funktionen. Der Anzeigenerlös trägt zur Wirtschaftlichkeit der Zeitung bei. Ohne Anzeigen würden die Zeitungen den Leser das Dreifache kosten. Der Werbetreibende erreicht mit Anzeigen in der Zeitung einen großen Kundenkreis. Auch die Leserschaft profitiert von Anzeigen. Sie erhält Informationen über Firmen, Institutionen, Neueröffnungen, Produkte, freie Stellen, zu vermietende Wohnungen, Veranstaltungen, Kinoprogramm und vieles mehr. Außerdem können Leserinnen und Leser selbst Anzeigen aufgeben.
Die Anzeigenabteilung und die Redaktion sind strikt voneinander getrennt. Anzeigen müssen eindeutig als solche erkennbar sein. Außerdem dürfen beispielsweise die Interessen von Anzeigenkunden nicht den redaktionellen Teil der Zeitung beeinflussen.
Den Inhalt einer Anzeige bestimmt der Auftraggeber, nicht die Zeitung. Dennoch muss die Zeitung darauf achten, dass die Anzeige presserechtlich in Ordnung ist. So dürfen Anzeigen keine Beleidigungen, keine Vorverurteilungen, keinen Aufruf zur Gewalt, keine Anstiftung zu Straftaten oder ähnliches enthalten.