Wurde – nach Ansicht eines Betroffenen – in der Zeitung oder Online etwas falsch berichtet, dann leitet sich daraus unter Umständen ein Recht auf Gegendarstellung ab. Eine Gegendarstellung darf sich nur auf Tatsachenbehauptungen beziehen. Meinungen, wie beispielsweise in Kommentaren, sind nicht gegendarstellungsfähig.
Seriöse Medien haben keinerlei Interesse an falscher Berichterstattung und versuchen so wenige Fehler wie möglich zu machen. Wenn Redaktionen dennoch falsch oder fehlerhaft berichtet haben, dann wird so bald wie möglich eine Berichtigung veröffentlicht. In den Online-Medien werden Fehler direkt im Artikel berichtigt, ein Hinweis auf diese nachträgliche Veränderung sorgt für Klarheit.