Leserreaktionen sind für eine Redaktion sehr wichtig. Seriöse Medien nehmen diese freie Meinungsäußerung ihrer Leserinnen und Leser auf und publizieren sie auf den entsprechenden Kanälen. Dabei sind allerdings feste Spielregeln einzuhalten.
Leserbriefe in der gedruckten Zeitung und im E-Paper
Leserbriefe werden nur zu aktuellen Themen veröffentlicht. Der Leserbrief darf nur veröffentlicht werden, wenn die Leserbrief-Schreibenden seinen vollen Namen und seine Adresse angegeben und unterschrieben hat. Veröffentlicht werden aber nur der Name und der Wohnort. Redaktionen freuen sich über Leserbriefe, auch wenn der eine andere Meinung vertreten wird. Selbstverständlich müssen auch beim Leserbrief die Fakten der Wahrheit entsprechen. Ist dies erkennbar nicht der Fall, kann der Leserbrief nicht veröffentlicht werden. Wichtig: Die presserechtliche Verantwortung für den Leserbrief trägt die Redaktion! Das heißt: Wenn eine Person beleidigt oder einer Straftat verdächtigt wird, dann kann sich die Redaktion mit einer solchen Veröffentlichung strafbar machen! Kommen zu einem Thema sehr viele Briefe gleichen oder ähnlichen Inhalts, dann werden nicht alle, sondern nur einige gedruckt. Es besteht kein Recht auf Abdruck des Briefes.
Kommentare zu Online-Beiträgen
Kommentare auf Internetseiten von Medienhäusern unterliegen den gleichen Regeln wie Leserbriefe. Einzige Ausnahme: beim Kommentieren werden Pseudonyme akzeptiert. Die Redaktion prüft Kommentare bevor diese freigeschaltet werden. Verboten sind beleidigende Beiträge, Aufrufe zur Gewalt, rassistische und pornografische Äußerungen sowie Hass.
Postings auf den Social-Media-Kanälen
Auf Sozialen Medien findet unmittelbarer Austausch mit der Leserschaft statt. Redaktionen recherchieren in sozialen Netzwerken und Leserinnen und Leser können die Redaktionen schnell und einfach erreichen oder Artikel kommentieren. Auch für die Social-Media-Kanäle der Medienhäuser gelten meist journalistischen Leitlinien.