Welche Aufgaben haben die Medien?

Aufgabe der Medien ist es, in einer demokratisch verfassten Gesellschaft ihrem Auftrag zur Meinungsbildung gerecht zu werden und nicht zu manipulieren. Meinungsmache in all ihren Auswüchsen gehört nicht zu den Aufgaben seriöser und unabhängiger Medien. Damit tragen Redakteure und Redakteurinnen hohe Verantwortung. Wie stark staatlich kontrollierte Medien in den Prozess der Meinungsbildung eingreifen, hat die Zeit des Nationalsozialismus gezeigt. Die Nazis haben damals durch die Gleichschaltung von Zeitungen und Radioprogrammen ihre Hetzparolen verbreitet. Es gab sogar ein so genanntes Propagandaministerium. Nach 1945 wurde die Presse frei und darf seitdem unabhängig vom Staat, von Parteien, von der Wirtschaft und von Interessensverbänden wie etwa Gewerkschaften oder Unternehmerverbänden berichten. Ziel einer seriösen Redaktion ist es, sachlich, umfassend und unverfälscht zu berichten, um die Leser zur eigenen Meinungsbildung anzuregen.

Artikel 20 Grundgesetz

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Demokratie braucht Meinung

  1. weil Entscheidungen gefällt werden müssen.
  2. weil Bürger wählen können.

Artikel 5 Grundgesetz

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Der Artikel 5 Grundgesetz garantiert:

  1. Meinungsfreiheit
  2. Informationsfreiheit
  3. Pressefreiheit
  4. Rundfunkfreiheit
  5. Filmfreiheit

Meinungsfreiheit

Die Meinungsfreiheit ist die Grundlage für die Pressefreiheit. Danach hat jede/r das Recht sich eine eigene Meinung zu bilden, diese frei zu äußern und zu verbreiten. Niemand darf hierbei unter Druck gesetzt, mit Zwang bedroht oder daran gehindert werden, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren. Weitere Informationen findest du unter: www.bpb.de

Informationsfreiheit

Informationsfreiheit bedeutet, dass alle Interessierten grundsätzlich ohne Begründung Zugang zu allen Informationen haben, die bei öffentlichen Stellen vorhanden sind. Durch diese Transparenz werden die Möglichkeiten einer politischen und gesellschaftlichen Mitgestaltung sowie der bürgerschaftlichen Kontrolle staatlichen Handelns erheblich gestärkt. Datenschutz

Journalistinnen und Journalisten

Die Journalistinnen und Journalisten können gegenüber der Polizei oder dem Gericht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Das Zeugnisverweigerungsrecht besagt, dass die Journalisten ihre Quellen oder Informanten nicht preisgeben müssen.

Weitere gesetzliche Grundlagen findest du unter: gesetze-im-internet.de

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Grundlegende Merkmale

  • Artikel 20 im Grundgesetz

  • Artikel 5 im Grundgesetz

  • Meinungsfreiheit

  • Informationsfreiheit

Übungen

  • Schau dir die relevanten Artikel im Grundgesetz an. Versuche die Inhalte mit deinen eigenen Worten wiederzugeben.

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Quiz: Gesetzliche Grundlagen

1 / 7

Welches besondere Recht besitzen Journalistinnen und Journalisten?

2 / 7

Welche Rechte umfasst die Informationsfreiheit?

3 / 7

Welche Rechte umfasst die Meinungsfreiheit?

4 / 7

Was sichert Artikel 5 im Grundgesetz?

5 / 7

Von wem geht laut Artikel 20 Grundgesetz die Staatsgewalt aus?

6 / 7

Was gehört nicht zu den Aufgaben seriöser unabhängiger Medien?

7 / 7

Welche Aufgaben haben die Medien?

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Die durchschnittliche Punktzahl ist 74%

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